Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Basler Bootsfahrschule, 01.01.2021, Basel.
Wir verbringen am liebsten Zeit auf dem Wasser und begleiten Dich mit Freude auf Deinem Weg zum Captain. Damit es aber auch auf Land keine Missverständnisse gibt und wir uns auf Deinen Bootsführerschein konzentrieren können, erklären diese AGB's fair, transparent und nach Schweizer Recht den organisatorischen Rahmen. Wir werden auf der gleichen Wellenlänge sein und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
1. Dauer der Lektionen
Eine Bootsfahrstunde dauert in der Regel 60 Minuten (Doppellektion 120 Minuten oder individuell vereinbarte Termindauer). Jeweils darin enthalten sind Begrüssung und Instruktion, praktische Fahrzeit, Nachbesprechung, Terminvereinbarung.
2. Bootsmiete und Nutzung des Schulungsbootes
Für die Nutzung des Schulungsbootes wird ein Stundensatz von CHF 100.- pro Stunde verrechnet. Dieser Stundensatz gilt unabhängig davon; ob die Nutzung im Rahmen einer regulären Fahrlektion erfolgt oder ob das Boot ohne Instruktor benutzt wird. Treibstoff ist inklusive und wird nicht zusätzlich verrechnet.
3. Preise
Preisänderungen aufgrund von Marktanpassungen bleiben vorbehalten. Änderungen werden frühzeitig kommuniziert.
4. Bezahlung
Die Lektionen sind direkt nach der Fahrstunde bar oder per vereinbarter Zahlungsart zu begleichen.
Vorausbezahlte Lektionen werden entsprechend vom Guthaben abgezogen.
5. Versicherung
Zu Beginn der Ausbildung wird ein einmaliger branchenüblicher Versicherungsbeitrag von CHF 80.– erhoben. Dieser ist bei der ersten offiziellen Fahrstunde (nach der Probefahrt) zu bezahlen.
6. Ausbildungsdauer und Gültigkeit
Bereits bezahlte Lektionen sind ab Kaufdatum/Überweisung 24 Monate gültig. Danach verfallen nicht bezogene Lektionen ohne Rückerstattung.
7. Abmeldungen und Absenzregelung
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn schriftlich abgesagt werden (z.B. WhatsApp oder E-Mail). Bei verspäteter Abmeldung gelten folgende Kosten: weniger als 24 Stunden vor Termin = 50% Kostenübernahme, weniger als 12 Stunden oder Nichterscheinen = 100% Kostenübernahme. Verspätetes Erscheinen geht zulasten der Fahrschülerin bzw. des Fahrschülers. Die Lektion endet zur vereinbarten Zeit.
8. Rücktritt fixes Kursangebot
Mit der Anmeldung zu einem Kurs (z.B Küstenschein SBF See) ist die Reservation von Kursplätzen, Prüfungsplätzen sowie administrativer Aufwand verbunden. Erfolgt eine Abmeldung oder Terminverschiebung für den Kurs oder Prüfungstermin, behalten wir uns vor, die bereits entstandenen Kosten sowie allfällige Gebühren der Prüfungsorganisation vollumfänglich weiterzuverrechnen. Bei vollständigem Rücktritt vom Kurs werden die bis dahin bezogenen Leistungen sowie entstandene Kosten und Gebühren verrechnet. Der Restbetrag wird zurückerstattet.
9. Wetter und höhere Gewalt
Bei gefährlichen oder unzumutbaren Bedingungen (z.B. Gewitter, Hochwasser, Rheinsperrung oder behördliche Anordnung) können Termine verschoben werden. Bereits bezahlte Lektionen werden gutgeschrieben bzw. berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für die bis dahin in Anspruch genommene Zeit.
10. Fahrfähigkeit
Bestehen Zweifel an der Fahrfähigkeit (z.B. Müdigkeit, Krankheit, Medikamente, Alkohol, Drogen oder andere Beeinträchtigungen), kann die Lektion aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
11. Gesundheitliche Einschränkungen
Gesundheitliche Einschränkungen, welche die Fahrfähigkeit beeinflussen könnten, müssen der Bootsfahrschule vor Ausbildungsbeginn mitgeteilt werden.
12. Verantwortung und Haftung
Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler verpflichten sich, den Anweisungen der Bootsfahrschule bzw. den Instruktoren Folge zu leisten. Für Schäden, die absichtlich oder grobfahrlässig verursacht werden, haftet die verursachende Person im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
13. Datenschutz
Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich im Rahmen der Ausbildung sowie für administrative Zwecke verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte ohne gesetzliche Grundlage.
14. Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel.
